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Das Befahren der Seen im Plöner Stadtgebiet

Regeln zum Befahren der Seen im Bereich des Großen Plöner Sees und der Plöner Stadtseen

Die Region in und um Plön befindet sich mitten im Naturpark Holsteinische Schweiz. Daher ist die touristische Nutzung der Seen in unserer Umgebung einigen Restriktionen unterlegen.

Großer Plöner See

  • Befahren des Sees mit Segel-, Ruder-, Paddel- und Tretbootfahren ist erlaubnisfrei gestattet
  • Befahren des Sees mit privaten Motorbooten (auch Elektromotor) ist nicht gestattet

Weitere Seen im Plöner Stadtgebiet (außer Schöhsee und Trammer See)

  • Befahren des Sees mit Segel-, Ruder-, Paddel- und Tretbootfahren ist erlaubnisfrei gestattet
  • Befahren des Sees mit privaten Motorbooten (auch Elektromotor) ist nicht gestattet

Schöhsee

  • Befahren mit Ruder- udn Paddelbooten sowie Kanu nur nach vorheriger Anmeldung beim 1. Kieler Angelclub gebührenfrei gestattet
  • Schlauch-, Segel- und Motorboote sind nicht zugelassen
  • Anmeldung ist nicht erforderlich, wenn sich das Befahren des Sees auf die engeren Bereiche der beiden größeren Badestellen des Schöhsees beschränkt

Trammer See

  • Befahren nur gestattet für Anlieger und deren Gäste mit Genehmigung des Eigentümers

Suhrer See