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Seit dem Jahr 2004 ist das Tauchen in den landeseigenen Bereichen des Großen Plöner Sees erlaubt!
Ein Tauchrevier mit 650 Hektar Fläche mit einer mittleren Sichttiefe von 12 Metern und Tauchtiefen bis zu 58 Metern lassen das Taucherherz höher schlagen.
Zu beachten ist, dass der Einsteig nur an bestimmten Einstiegsstellen erlaubt ist, zudem muss vor jeden Tauchgang der Fischereiausübungsberechtigte informiert werden.
Im folgenden finden Sie eine Übersicht der zum Tauchen freigegebenen Bereiche und die entsprechenden Informationsstellen.
Freigegebene Einstiegsstellen
Großer Plöner See - Bereich Plöner Stadtbucht
- Größe: 650 Hektar
- mittlere Sichttiefe: 12,4 Meter
- größte Tiefe: 58 Meter
- Einstiegsstelle: Fischereigelände Reese
- Genehmigung zum Tauchen haben Mitglieder eines Tauchvereins, der wiederum Mitglied des Tauchsport Landesverbandes Schleswig-Holsteins ist. Der Tauchgang muss angemeldet werden bei: Fischereigehöft Plön, Eutiner Straße 8, 24306 Plön, Tel. 0 45 22/ 62 36 (Ansprechpartner: Fischwirtschaftsmeister Gunnar Reese). Tauchausweise müssen deutlich sichtbar im Auto ausgelegt sein!
Großer Plöner See - Bereich Bosau
- Größe: 60 Hektar
- mittlere Sichttiefe: 12,4 Meter
- größte Tiefe: 58 Meter
- Einstiegsstelle: bisherige Einstiegsstelle für Taucher an der Badestelle
- Genehmigung zum Tauchen haben Mitglieder eines Tauchvereins, der wiederum Mitglied des Tauchsport Landesverbandes Schleswig-Holsteins ist. Der Tauchgang muss angemeldet werden bei: Jan Brumshagen, Eutiner Straße 15, 23715 Bosau, Te. 0 45 27/ 10 27. Tauchausweise müssen deutlich sichtbar im Auto ausgelegt sein!
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