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Kanu- oder Kajakfahren, paddeln, wasserwandern - viele verschiedene Namen für eine tolle Freizeitmöglichkeit. Egal, ob auf einem der zahlreichen Seen oder auf der Schwentine, eine Fahrt mit einem Kanu ermöglicht es Ihnen, sich der Natur von einer ganz neuen Seite zu nähern. So können Sie z.B. seltene Tiere beobachten, entfernt gelegene lauschige Stellen entdecken, in idyllischen Buchten verharren oder auch einfach nur die Stille auf dem Wasser und die traumhaften Blicke über die Seenlandschaft mit ihren Inseln und grünen Ufern genießen.

Die endlose Seenlandschaft in der Holsteinischen Schweiz lässt jedes Paddler-Herz höher schlagen: Die klassischen Wasserwanderer schwärmen von der Schwentine und der Weite des Seengebietes und die Ausflugs-Paddler sind begeistert von den attraktiven kurzen Strecken.

Übrigens ist das Paddeln ganz schnell erlernbar - wenn Sie bei einem der Kanuverleiher ein Boot ausleihen, reicht eine kurze Einweisung in die Paddeltechnik und schon nach wenigen Minuten kann es los gehen. 

Einsatzstellen & Rastplätze

Wasserwanderweg Schwentine

„Heiliger Fluss“, so wurde die Schwentine bei den Slaven genannt. Ganz so heilig ist der Fluss nun sicher nicht mehr. Dennoch gibt es viele geschützte und schützenswerte Bereiche auf diesem langsam dahinfließenden Fluss. Auf ihren 55 fahrbaren Kilometern vom äußersten Ende des Großen Eutiner See bis zur Kieler Förde durchfließt die Schwentine nicht weniger als 17 Seen auf dem direkten Wege. Die Wegstrecke kann man gut in vier Tagesetappen aufteilen. Es ist sogar möglich die Schwentine auch gegen den Strom zu befahren.

Abstecher auf angrenzende Seen sind möglich, jedoch stehen einige unter Naturschutz oder sind in Privatbesitz wie z.B. der Trammer See in Plön. Er darf nur von Anliegern und deren Gästen befahren werden. Auf dem Behler See ist nur die Durchfahrt gestattet. Sämtliche Inseln im gesamten „Naturpark Holsteinische Schweiz“ dürfen nicht betreten werden, hier herrscht ein Sicherheitsabstand von 75 Metern. Auch die Ufer dürfen nur an den dafür vorgesehenen Rast- und Campingplätzen angesteuert werden. Und daß das Schilf und andere Wasserpflanzen nicht berührt und durchfahren werden dürfen versteht sich ja für jeden Naturbegeisterten von selbst. Für alle anderen gilt: Hier kontrollieren Schwentine-Ranger und Wasserschutzpolizei sehr stark. Wenn Sie in einer Gruppe fahren, schreien oder rufen Sie nicht, um die Tiere nicht zu erschrecken. Bitte umfahren Sie auch Ansammlungen von Wasservögeln großräumig. Natürlich dürfen Wasserpflanzen nicht abgetrennt oder gepfückt werden. Fahren Sie nicht bei niedriegen Wasserständen in Flachwasserzonen und vermeiden Sie Uferbeschädigungen insbesondere beim Starten und Rasten.

Und noch eine letzte Bitte: Nehmen Sie Ihren Müll wieder mit nach Hause oder entsorgen Sie ihn in einem Abfallbehälter. In den Wintermonaten sollte aus Naturschutzgründen nicht gefahren werden, da in dieser Zeit die Tiere einer besonderen Ruhe bedürfen. Auch ist das Befahren mit Motor (einschließlich Elektromotoren) verboten. Auf den Seen herrscht bei Wind zum Teil ein hoher Wellengang von bis zu einem Meter, der leicht ein Boot zum kentern bringen kann. Ungeübte sollten dann aus Sicherheitsgründen ab drei Windstärken nicht mehr fahren.

Dank all dieser Einschränkungen können Sie Natur hier in ihrer Ursprüglichkeit erleben. Wer weiß, vielleicht sehen Sie ja den seltenen Eisvogel, die Rohrdommel oder einen Fischotter und, mit etwas Glück, bestimmt den Seeadler.

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Pauschalen für Wasserratten